Niedrigschwellige Angebote im Pflegebereich anerkennen lassen
Wer niedrigschwellige Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige anbieten möchte, muss diese zunächst anerkennen lassen. Die Antragstellung für die Anerkennung von Angeboten nach § 45a SGB XI erfolgt individuell in dem Bundesland in dem das Angebot erbracht wird.
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- die Liste der erforderlichen Unterlagen differiert von Bundesland zu Bundesland
Voraussetzungen
Die entsprechenden Voraussetzungen müssen Sie bei der zuständigen Landesbehörde erfragen.
Kosten
Informationen über eventuell anfallende Kosten sind bei den AnsprechpartnerInnen des jeweiligen Bundeslandes zu erfragen.
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf ist vom jeweiligen Bundesland abhängig.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuungs- und Entlastungsangebote) sind Angebote nach § 45a Abs. 1 SGB XI, in denen Helfer/-innen unter fachlicher Anleitung
- die Betreuung der Anspruchsberechtigten in Gruppen oder einzeln im häuslichen Bereich übernehmen,
- die Anspruchsberechtigten im Haushalt – insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung – unterstützen,
- die Anspruchsberechtigten bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags begleiten,
- die Anspruchsberechtigten bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen unterstützen,
- Angehörige oder vergleichbar nahestehende Personen in ihrer Eigenschaft als Pflegende entlasten und beratend unterstützen.
Wenn Sie ein Unterstützungsangebot im Alltag anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine landesrechtliche Anerkennung.
Jedes Bundesland hat eine zuständige Behörde, die für das Anerkennungsverfahren zuständig ist.
Nähere Hinweise finden Sie auf der entsprechenden Homepage der Bundesländer.
Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind länderspezifisch geregelt.
Rechtsgrundlagen
Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrages (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung: