Inbetriebnahme eine Tankstelle anzeigen
Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Sie wollen eine Tankstelle betreiben? Dann müssen Sie diese Tankstelle vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Ihre zuständige Stelle
Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Als Betreiber einer Tankstelle müssen Sie diese vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.