Zweites juristisches Staatsexamen Abnahme

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Sie sind Rechtsreferendar oder Student der Rechtswissenschaft und wollen sich über den Ablauf des zweiten juristischen Staatsexamen informieren? In diesem Fall finden Sie Informationen hier.

Ihre zuständige Stelle

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Abteilung LJPA - Landesjustizprüfungsamt

Puschkinstraße 19-21
19055 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Babette Bohlen
Telefon: +49 385 588-13041
Position: Abteilungsleitung

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

keine

Hinweis: Erforderliche Unterlagen müssen Sie bereits bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst vorlegen oder währenddessen erwerben.

  • Sie haben das erste juristische Staatsexamen und den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen

Für das erstmalige Ablegen der Prüfung fallen keine Gebühren an.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt automatisch nach erfolgreichem Durchlaufen der Ausbildungsstationen, so dass ein gesonderter Zulassungsantrag nicht notwendig ist.

Jeder Prüfling wird durch das Prüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die Aufsichtsarbeiten werden im 20. Ausbildungsmonat in einem Zeitraum von 2 Wochen angefertigt. Nach Anfertigung der Arbeiten absolviert der Prüfling die Wahlstation des Vorbereitungsdienstes, während die Aufsichtsarbeiten durch 2 Prüfer / Prüferinnen bewertet werden. Hiernach erfolgt eine Ladung zur Prüfung, welche zu Beginn des 25. Ausbildungsmonats stattfindet. Diese besteht aus einem Aktenvortrag, und 5 Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Anwalt und Schwerpunkt). Mit Bestehen der Prüfung ist der juristische Vorbereitungsdienst abgeschlossen.

Mit der Abnahme des zweiten juristischen Staatsexamen endet Ihr Juristischer Vorbereitungsdienst. Mit erfolgreichem Bestehen der Prüfung erwerben Sie die Befähigung zum Richteramt und sind berechtigt, die Bezeichnung „Assessor“ oder „Assessorin“ zu führen.

Die Prüfung besteht aus 8 Aufsichtsarbeiten mit einer Dauer von 5 Zeitstunden und einer mündlichen Prüfung. Nach erfolgreichem Absolvieren der Prüfung wird durch das Landesjustizprüfungsamt ein Zeugnis erteilt.