Zulassung zum Juristischen Vorbereitungsdienst mit europäischen Abschlüssen beantragen
Sie haben ein juristisches Studium in einem Mitgliedsstaat der EU abgeschlossen und wollen nun in Deutschland den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren? Dann müssen Sie zunächst eine Gleichwertigkeitsprüfung Ihres Hochschulabschlusses durchführen lassen.
Ihre zuständige Stelle
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Abteilung LJPA - Landesjustizprüfungsamt
Puschkinstraße 19-21
19055
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Ihr Abschlusszeugnis,
- Ihre Diplome,
- Prüfungszeugnisse,
- sonstige Befähigungsnachweise,
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.
Voraussetzungen
Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen.
Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.
Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.
Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.
Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.
Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.
Rechtsgrundlagen
§ 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz