Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament) beim Nachlassgericht hinterlegen
Eine Verfügung von Todes wegen, z.B. ein Testament, wird zu Lebzeiten beim Amtsgericht hinterlegt und dort verwahrt, damit es im Todesfall aufgefunden wird.
Ihre zuständige Stelle
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Keine Angabe
Aufzug vorhanden:
Keine Angabe
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
- Die zu hinterlegende Verfügung von Todes wegen
Voraussetzungen
- Verlangen des Erblassers, dass seine Verfügung von Todes wegen in die besondere amtliche Verwahrung genommen wird (in aller Regel empfiehlt es sich, persönlich beim Nachlassgericht vorzusprechen; es ist aber auch ein schriftlicher Antrag oder eine Vertretung möglich).
- Wurde die Verfügung von Todes wegen bei einem Notar erstellt, wird der Notar in aller Regel das Erforderliche veranlassen.
- Anrufung des zuständigen Nachlassgerichts, § 344 FamFG.
- Nachweis der Identität durch Vorlage des Personalausweises und der Geburtsurkunde.
- Vorlage der zu hinterlegenden Verfügung von Todes wegen.
Kosten
Gebühr für die Hinterlegung: EUR 75,00
Gebühr der Bundesnotarkammer für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister: EUR 18,00
Verfahrensablauf
Wenn Sie selbst eine Verfügung von Todes wegen hinterlegen wollen, empfiehlt es sich, wie folgt vorzugehen:
- Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem für Sie zuständigen Nachlassgericht auf und vereinbaren Sie einen Termin.
- Bringen Sie zum Termin bitte neben der Verfügung von Todes wegen auch Ihre Geburtsurkunde und Ihren Personalausweis mit.
- Sie erhalten nach erfolgter Hinterlegung einen Hinterlegungsschein als Nachweis für die erfolgte Hinterlegung.
- Später erhalten Sie eine Gerichtskostenrechnung.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Verfügung von Todes wegen (z.B. Ihr eigenhändiges Testament) im Erbfall gefunden und eröffnet wird, können Sie es in besondere amtliche Verwahrung geben. Die besondere amtliche Verwahrung bei Gericht schützt Ihr Testament außerdem vor Fälschungen oder Verlust. Die Testamentshinterlegung wird auch im Zentralen Testamentsregister erfasst.