Einfache Meldebescheinigung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Bad Doberan-Land

Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Bad Doberan-Land - Ordnungs- und Sozialamt

Kammerhof 3
18209 Bad Doberan, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038203 701-0
Fax: 038203 701-40

Mitarbeiter

Herr P. Dehnert
Telefon: 038203 701-56
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: <p>Sachbearbeiterin Meldewesen</p>
Frau M. Marter
Telefon: 038203 701-32
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: <p>Sachbearbeiterin Bußgeldstelle, Außendienst</p>; Überwachung ruhender Verkehr
Frau M. Weitendorf
Telefon: 038203 701-42
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Frau H. Schulzke
Telefon: 038203 701-35
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten; Sachbearbeiterin Wohngeld
Frau F. Jacubzyk
Telefon: 038203 70146
Fax: 038203 70140
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Wohngeld
Frau B. Peters
Telefon: 038203 701-58
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten
Frau L. Friese
Telefon: 038203 701-57
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Meldewesen
Frau N. Kubatzki
Telefon: 038203 701-36
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten; Sachbearbeiterin Wohngeld
Frau S. Leverenz
Telefon: 038203 701-37
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Bußgeld/ Verkehrsordnungswidrigkeit; Stellv. Leiterin
Frau A. Schwarz
Telefon: 038203 701-31
Fax: 038203 701-40
Position: Leiter Ordnungsamt
Frau S. Warwel
Telefon: 038203 701-34
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Allg. Ordnungsangelegenheiten; Sachbearbeiterin Brandschutz

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 -11:30 Uhr
Donnerstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Busbahnhof Bad Doberan

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • gegebenenfalls Vollmacht.
  • Eine einfache Meldebescheinigung erhalten Sie auf Antrag.
  • Die einfache Meldebescheinigung kann zu jeder Zeit für die Wohnung, die Sie aktuell bewohnen, ausgestellt werden.
  • 5 Euro

Einen Antrag auf eine einfache Meldebescheinigung können Sie bei der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Meldebehörde stellen:

  • Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich stellen. 
  • Die Antragstellung kann durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
  • Sie müssen sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen und ggf. eine Vollmacht vorlegen, wenn Sie den Antrag für andere Personen stellen.
  • Die Meldebehörde prüft Ihre Identität.
  • Die Meldebehörde erteilt Ihnen die einfache Meldebescheinigung.
  • Sie sind verpflichtet, die Gebühr für die einfache Meldebescheinigung zu entrichten.

Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  1. Familienname,
  2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  3. Doktorgrad,
  4. Geburtsdatum,
  5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Zuständig ist die Meldebehörde Ihres aktuellen Wohnorts.

Mit der einfachen Meldebescheinigung können Sie gegenüber Behörden (zum Beispiel dem Standesamt) und privaten Stellen nachweisen, dass Sie mit den oben genannten Daten im Melderegister registriert sind.