Einfache Meldebescheinigung beantragen
Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
Ihre zuständige Stelle
Amt Bad Doberan-Land
Einwohnermeldeamt
Kammerhof 3
18209
Bad Doberan, Stadt
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 -11:30 Uhr
Donnerstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Busbahnhof Bad Doberan
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- gegebenenfalls Vollmacht.
Voraussetzungen
- Eine einfache Meldebescheinigung erhalten Sie auf Antrag.
- Die einfache Meldebescheinigung kann zu jeder Zeit für die Wohnung, die Sie aktuell bewohnen, ausgestellt werden.
Kosten
- 5 Euro
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf eine einfache Meldebescheinigung können Sie bei der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Meldebehörde stellen:
- Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich stellen.
- Die Antragstellung kann durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
- Sie müssen sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen und ggf. eine Vollmacht vorlegen, wenn Sie den Antrag für andere Personen stellen.
- Die Meldebehörde prüft Ihre Identität.
- Die Meldebehörde erteilt Ihnen die einfache Meldebescheinigung.
- Sie sind verpflichtet, die Gebühr für die einfache Meldebescheinigung zu entrichten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Zuständig ist die Meldebehörde Ihres aktuellen Wohnorts.
Mit der einfachen Meldebescheinigung können Sie gegenüber Behörden (zum Beispiel dem Standesamt) und privaten Stellen nachweisen, dass Sie mit den oben genannten Daten im Melderegister registriert sind.
Rechtsgrundlagen
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)