Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.
Ihre zuständige Stelle
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Pasewalk - Amt Uecker-Randow-Tal
Ordnung und Sicherheit
Haußmannstraße 85
17309
Pasewalk, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
Postfach1244
17302
Pasewalk, Stadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeiten
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Um vorherige Terminabsprache wird gebeten!
Parkplätze
Anzahl: 50
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
- Nachweis Veränderung der Daten (zum Beispiel Meldebescheinigung bei Umzug, Zulassungsbescheinigung I bei Fahrzeugwechsel)
- Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Wenn Sie einen Antrag auf Neuausstellung stellen, geben Sie Ihren bisher gültigen Bewohnerparkausweis zurück.
Voraussetzungen
Änderung der Personendaten, Adressdaten (ohne Wechsel der Bewohnerparkzone) oder Kfz-Daten
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihre persönlichen Daten oder die Ihres Fahrzeuges verändert haben, können Sie eine Neuausstellung des Bewohnerparkausweises beantragen.
Rechtsgrundlagen
§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO