Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Am Bahnhof

Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.

Ihre zuständige Stelle

Verwaltungsgemeinschaft Stadt Pasewalk - Amt Uecker-Randow-Tal
Ordnung und Sicherheit

Haußmannstraße 85
17309 Pasewalk, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach1244
17302 Pasewalk, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03973 2510
Fax: 03973 251199

Mitarbeiter

Herr Paul Heruth
Telefon: 03973 251 130
Fax: 03973 251 199
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Angela Klos
Telefon: 03973 251 115
Fax: 03973 251 199
Position: Sachgebietsleiterin
Frau Jutta Genz
Telefon: 03973 251 137
Fax: 03973 251 199
Position: Sachbearbeiter/in

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch: keine Sprechzeiten

Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Um vorherige Terminabsprache wird gebeten!

Parkplätze

Anzahl: 50
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
  • Nachweis Veränderung der Daten (zum Beispiel Meldebescheinigung bei Umzug, Zulassungsbescheinigung I bei Fahrzeugwechsel)
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

Wenn Sie einen Antrag auf Neuausstellung stellen, geben Sie Ihren bisher gültigen Bewohnerparkausweis zurück.

Änderung der Personendaten, Adressdaten (ohne Wechsel der Bewohnerparkzone) oder Kfz-Daten

Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

Wenn sich Ihre persönlichen Daten oder die Ihres Fahrzeuges verändert haben, können Sie eine Neuausstellung des Bewohnerparkausweises beantragen.

§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO