Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.
Ihre zuständige Stelle
Amt Güstrow-Land
Wohngeldbehörde
Haselstraße 4
18273
Güstrow, Barlachstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Bushaltesteller "Am Eicheneck"
Bus:
200, 201, 202, 204, 205, 206, 210, 215, 216, 250, 252, 260, 290
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
- Nachweis Veränderung der Daten (zum Beispiel Meldebescheinigung bei Umzug, Zulassungsbescheinigung I bei Fahrzeugwechsel)
- Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Wenn Sie einen Antrag auf Neuausstellung stellen, geben Sie Ihren bisher gültigen Bewohnerparkausweis zurück.
Voraussetzungen
Änderung der Personendaten, Adressdaten (ohne Wechsel der Bewohnerparkzone) oder Kfz-Daten
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihre persönlichen Daten oder die Ihres Fahrzeuges verändert haben, können Sie eine Neuausstellung des Bewohnerparkausweises beantragen.
Rechtsgrundlagen
§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO