Aufnahme an der Fachschule für Agrarwirtschaft beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Die Fachschule führt zu qualifizierten Abschlüssen der beruflichen Weiterbildung.

Ihre zuständige Stelle

Fachschule für Agrarwirtschaft

Bockhorst 1
18273 Güstrow, Barlachstadt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Nachweise:

  • mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer bzw. mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer,
  • ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
  • den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.

Die Aufnahme in die Fachschule setzt voraus: 

  • mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer und mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer;
  • ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
  • den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.

keine

Antragstellung (nebst Einreichung erforderlicher Unterlagen) – Entscheidung über Aufnahme (bei Nichterfüllung entscheidet die Fachaufsichtsbehörde)

Die Ausbildung an der Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit einjähriger Ausbildungsdauer erfolgt in der Regel in Vollzeitform. Die Ausbildung dauert bei Vollzeitunterricht ein Jahr oder bei Teilzeitunterricht entsprechend länger. 
Die Ausbildung an der Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer erfolgt in der Regel in Vollzeitform und gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte. Sie dauert bei Ganzjahresunterricht zwei Jahre oder bei Teilzeitunterricht entsprechend länger.
 
Es können Bildungsgänge mit folgenden Abschlüssen angeboten werden: 

Bildungsgang/Dauer 

  • Staatlich geprüfter Wirtschafter/Staatlich geprüfte Wirtschafterin mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung: ein Jahr
  • Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt/Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung: zwei Jahre

Die Aufnahme in die Fachschule setzt voraus:

  • mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer und mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer,
  • ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
  • den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.