Ihre zuständige Stelle
Fachschule für Agrarwirtschaft
Bockhorst 1
18273
Güstrow, Barlachstadt
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Nachweise:
- mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer bzw. mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer,
- ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
- den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.
Voraussetzungen
Die Aufnahme in die Fachschule setzt voraus:
- mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer und mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer;
- ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
- den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Antragstellung (nebst Einreichung erforderlicher Unterlagen) – Entscheidung über Aufnahme (bei Nichterfüllung entscheidet die Fachaufsichtsbehörde)
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Ausbildung an der Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit einjähriger Ausbildungsdauer erfolgt in der Regel in Vollzeitform. Die Ausbildung dauert bei Vollzeitunterricht ein Jahr oder bei Teilzeitunterricht entsprechend länger.
Die Ausbildung an der Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer erfolgt in der Regel in Vollzeitform und gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte. Sie dauert bei Ganzjahresunterricht zwei Jahre oder bei Teilzeitunterricht entsprechend länger.
Es können Bildungsgänge mit folgenden Abschlüssen angeboten werden:
Bildungsgang/Dauer
- Staatlich geprüfter Wirtschafter/Staatlich geprüfte Wirtschafterin mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung: ein Jahr
- Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt/Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung: zwei Jahre
Die Aufnahme in die Fachschule setzt voraus:
- mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer und mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer,
- ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
- den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.
Fristen
Antragstellung bis 30.06. für Aufnahme im laufenden Jahr