Änderung der Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Bootsregistrierung für gewerbliche Fischerei

Ihre zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Dezernat LALLF 710

Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Mitarbeiter

Dr. Thomas Schaarschmidt
Telefon: +49 385 588-61710
Position: Dezernatsleitung

Öffnungszeiten

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.

Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. 

Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.

Parkplätze

Anzahl: 21
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Platz der Jugend
Bus: 39

Thierfelder Straße
Regionalbahn: RB 11, RB 12
Straßenbahn: 3, 6

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Mitteilung der Änderung der Daten 

Der Küstenfischereibetrieb muss bereits registriert sein.

Das Fischereifahrzeug muss eine Fanglizenz besitzen oder es muss eine Kapazitätslizenz vorgelegt werden.

29,00 bis 42,00 EUR

Berufsfischer, die mit Fischereifahrzeugen fischen, müssen Änderungen der Angaben zu den Fischereifahrzeugen über 

  • die technische, nautische und fangtechnische Ausrüstung, 
  • die Nutzung im Haupt- oder im Nebenerwerb, 
  • den Sitz des Fischereibetriebes und 
  • die Zugehörigkeit zu einer Erzeugerorganisation 

der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich mitteilen.