Förderung: Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt aus Mitteln der Jagdabgabe Zuwendungen zur Förderung des Jagdwesens in Mecklenburg-Vorpommern.

Ihre zuständige Stelle

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Referat VI 210 - Forstpolitik, Angelegenheiten der obersten Forst- und der obersten Jagdbehörde, Förderung der Forstwirtschaft

Dreescher Markt 2
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:

Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Fr.  09:00 - 11:30 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Formulare vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Onlineverfahren möglich: nein

​​​​​​Mit dem Antrag sind die auf dem Vordruck bezeichneten Unterlagen vorzulegen. Insbesondere sind dies:

  • eine Projektbeschreibung,
  • ein Ausgaben- und Finanzierungsplan mit einer Übersicht über alle zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen,
  • Kostenvoranschläge,
  • Genehmigungen.
  • Zuwendungen werden nur für Maßnahmen bewilligt, die vor Antragseingang noch nicht begonnen worden sind.
  • Es werden ausschließlich Zuwendungen für Maßnahmen gewährt, die in Mecklenburg-Vorpommern realisiert und wirksam werden.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Einzelantrag müssen mindestens 500,00 EUR (Bagatellgrenze) betragen. Abweichend hiervon beträgt die Bagatellgrenze bei Kleinprojekten 100,00 EUR.
  • Bei Sammelanträgen sind die zuwendungsfähigen (Gesamt)Ausgaben auf höchstens 50.000,00 EUR je Sammelantrag begrenzt.
  • Bei Maßnahmen, die Flächen in Anspruch nehmen, muss die antragstellende Person das Eigentum an der Fläche oder für die Dauer der Zweckbindung eine Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers vorlegen.
  • Die Gewährung von Zuwendungen für die Ausbildung zur Revierjägerin oder zum Revierjäger setzt voraus, dass die Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb erfolgt, der sich in Mecklenburg-Vorpommern befindet und als Ausbildungsstätte anerkannt ist.

keine

  • Der Antrag ist unter Verwendung des Vordrucks bei der Bewilligungsstelle zu stellen.
  • Der Antrag kann bis zum 1. Oktober des jeweiligen Jahres gestellt werden.
  • Mit dem Antrag sind die auf dem Vordruck bezeichneten Unterlagen vorzulegen.
    Insbesondere sind dies:
    • eine Projektbeschreibung,
    • ein Ausgaben- und Finanzierungsplan mit einer Übersicht über alle zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen,
    • Kostenvoranschläge und Genehmigungen.
  • Anträge für Kleinprojekte (Gesamtausgaben bis 50.000,00 EUR) sind an den Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Forsthof 1, 19374 Parchim, OT Damm zu richten.
  • Für Zuwendungen über 1.000,00 EUR ist vor der Bewilligung durch die Bewilligungsstelle die Zustimmung vom Landesjagdbeirat sowie von der Landesjägerschaft Mecklenburg-Vorpommern einzuholen.
  • Für den Verwendungsnachweis und die Auszahlung wird ein Formular bereitgestellt.
  • Der Verwendungsnachweis ist bis zu einer Zuwendungshöhe von höchstens 50.000,00 EUR als einfacher Verwendungsnachweis zugelassen und spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes sowie des Wildschutzes (zum Beispiel die Biotopgestaltung und -pflege zur Erhaltung und Wiederherstellung der einheimischen Artenvielfalt)
  • Maßnahmen zur Erforschung der Lebens- und Umweltbedingungen von Wildarten und die Erarbeitung von Konzepten
  • Maßnahmen zur Erforschung von Möglichkeiten zur Verhütung und Verminderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
  • Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Jäger
  • die Errichtung und der Betrieb von Muster- und Lehrrevieren sowie sonstige Maßnahmen und Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung der Jäger, der Jagdvorsteher sowie der für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden
  • jagdliche Öffentlichkeitsarbeit für das Jagdwesen unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • sonstige Maßnahmen zur Förderung des Jagdwesens (wie beispielsweise Projekte zur Erforschung und Fortentwicklung der Jagd, des Jagdhundewesens, der Falknerei und des jagdlichen Brauchtums
  • die zweckbestimmte Weiterleitung durch den Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Wer wird gefördert?

  • Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
  • Natürliche Personen müssen in Mecklenburg-Vorpommern jagdabgabepflichtig sein und dort ihren Hauptwohnsitz haben sowie Inhaber eines gültigen Jagd- oder Falknerjagdscheins sein.
  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts müssen ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und jagdliche Aufgaben wahrnehmen oder dem Jagdwesen dienen.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung oder ausnahmsweise in Einzelfällen als Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung.

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden

jährlich bis zum 01.10.
Gültigkeit: 12.10.2021 - 31.12.2026
Der Antrag kann bis zum 1. Oktober des jeweiligen Jahres gestellt werden.

Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis: Verwendungsnachweise der Fördermittel müssen eingereicht werden

0 - 6 Monate
Gültigkeit: 12.10.2021 - 31.12.2026
Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.