Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Um als „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ oder als „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ tätig zu werden, müssen Sie einen Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung stellen.

Ihre zuständige Stelle

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Referat VI 530 - Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika

Dreescher Markt 2
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Birgit Ehrentreich
Telefon: +49 385 588-16531
Position: Sachbearbeitung
Dr. Kristian Kühn
Telefon: +49 385 588-16530
Position: Referatsleitung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:

Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Fr.  09:00 - 11:30 Uhr

Parkplätze

Öffentlicher Parkraum
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Öffentlicher Parkraum
Anzahl:
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Dreescher Markt
Straßenbahn: 1, 2

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • formloser schriftlicher Antrag
  • Lebenslauf
  • Nachweise über das Vorliegen der Ausbildungsabschlüsse 
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Alle Dokumente sind gegebenenfalls als beglaubigte Kopie vorzulegen. Weitere Unterlagen können gegebenenfalls erforderlich sein.

Eine Erlaubnis erhält auf Antrag, wer

  1. ein Studium der Lebensmittelchemie an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule der Bundesrepublik Deutschland mit einer Regelstudienzeit von mindestens neun Semestern erfolgreich abgeschlossen hat,
  2. nach Abschluss des Studiums eine berufspraktische Ausbildung von mindestens zwölf Monaten an einer hierfür zugelassenen Untersuchungseinrichtung der amtlichen Lebensmittelüberwachung oder einer als gleichwertig anerkannten Einrichtung erhalten hat,
  3. die Zweite Staatsprüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen oder staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker erfolgreich abgelegt hat,
  4. sich keines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.
  • Kostenspanne: 25,00 - 85,00 EUR

Ihren Antrag zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung richten Sie an die zuständige Stelle. Hierzu ist ein schriftlicher, formloser Antrag zu stellen. Die einzureichenden Antragsunterlagen sind beizufügen.

Die zuständige Stelle prüft den Antrag. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis und dürfen die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ oder „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ führen.

Das Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ oder „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ ist in Deutschland durch die einzelnen Bundesländer reglementiert. Das heißt, die Aufnahme oder die Ausübung dieses Berufs ist durch rechtliche Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden.

Sie können mit der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" oder "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" in der amtlichen Lebensmittelüberwachung nur arbeiten, wenn Sie die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung besitzen und damit Ihre Qualifikation den rechtlichen Anforderungen entspricht. 

Um die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung zu bekommen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

Die zuständige Stelle prüft den Antrag. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis und dürfen die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ oder „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ führen.