Städtebauförderung Zuwendung für städtebaulich bedeutsames Einzelvorhaben beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für städtebaulich bedeutsame Einzelvorhaben erhalten, wenn sie das Einzelvorhaben nicht aus eigenen Haushaltsmitteln finanzieren kann und keine ausreichenden Finanzhilfen von anderer Seite erhält.

Ihre zuständige Stelle

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Referat II 610 - Stadtentwicklung und Städtebauförderung

Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Ansvera Scharenberg
Position: Referatsleitung
Mandy Mehlhorn
Telefon: +49 385 588-12611
Position: Fachbereichsleitung

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Ausgefüllter Antrag
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Dokumentation des Bestandes durch Fotos
  • Lageplan
  • Stellungnahme der Rechtsaufsicht/Kommunalaufsicht

- Das Einzelvorhaben Ihrer Gemeinde muss städtebaulich bedeutsam sein.

- Ihr Vorhaben muss sich in das städtebauliches Gesamtkonzept einfügen.

- Sie müssen mit Ihrem Vorhaben städtebauliche oder strukturpolitische Ziele verfolgen.

- Es müssen ausreichende Finanzmittel des Landes verfügbar sein.

0,5 Prozent der an die Gemeinde bewilligten Zuwendungen des Landes

Gemeinden können beim Land Zuwendungen zu städtebaulich bedeutsamen Einzelvorhaben beantragen. Sie müssen dazu einen Antrag im Ministerium einreichen.

Nach Einreichung der Zuwendungsanträge prüft das Ministerium das Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen sowie die Verfügbarkeit von Mitteln. Sind die Voraussetzungen alle erfüllt und liegen ausreichend Mittel vor, erhält die Gemeinde einen vorläufigen Bewilligungsbescheid vom Landesförderinstitut.

Mit diesem kann sie die Mittel beim Landesförderinstitut abrufen, nachdem sie die einzelnen Maßnahmen des Vorhabens beendet hat.

Weitere Informationen zur Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung erhalten Sie unter den entsprechenden Leistungen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für städtebaulich bedeutsame Einzelvorhaben.

Die Zuwendungen sind dazu bestimmt, gestalterische, soziale, funktionale und städtebauliche Missstände in den Gemeinden zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern und so gleichzeitig die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern.

Diese Zuwendungen können gewährt werden, wenn und soweit die Gemeinde nicht in der Lage ist, die Einzelvorhaben aus eigenen Haushaltsmitteln zu finanzieren und sie auch keine ausreichenden Finanzhilfen von anderer Seite erhält.