Städtebauförderung Zuwendung für städtebaulich bedeutsames Einzelvorhaben beantragen
Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für städtebaulich bedeutsame Einzelvorhaben erhalten, wenn sie das Einzelvorhaben nicht aus eigenen Haushaltsmitteln finanzieren kann und keine ausreichenden Finanzhilfen von anderer Seite erhält.
Ihre zuständige Stelle
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Referat II 610 - Stadtentwicklung und Städtebauförderung
Alexandrinenstraße 1
19055
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Beschreibung des Vorhabens
- Dokumentation des Bestandes durch Fotos
- Lageplan
- Stellungnahme der Rechtsaufsicht/Kommunalaufsicht
Voraussetzungen
- Das Einzelvorhaben Ihrer Gemeinde muss städtebaulich bedeutsam sein.
- Ihr Vorhaben muss sich in das städtebauliches Gesamtkonzept einfügen.
- Sie müssen mit Ihrem Vorhaben städtebauliche oder strukturpolitische Ziele verfolgen.
- Es müssen ausreichende Finanzmittel des Landes verfügbar sein.
Kosten
0,5 Prozent der an die Gemeinde bewilligten Zuwendungen des Landes
Verfahrensablauf
Gemeinden können beim Land Zuwendungen zu städtebaulich bedeutsamen Einzelvorhaben beantragen. Sie müssen dazu einen Antrag im Ministerium einreichen.
Nach Einreichung der Zuwendungsanträge prüft das Ministerium das Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen sowie die Verfügbarkeit von Mitteln. Sind die Voraussetzungen alle erfüllt und liegen ausreichend Mittel vor, erhält die Gemeinde einen vorläufigen Bewilligungsbescheid vom Landesförderinstitut.
Mit diesem kann sie die Mittel beim Landesförderinstitut abrufen, nachdem sie die einzelnen Maßnahmen des Vorhabens beendet hat.
Weitere Informationen zur Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung erhalten Sie unter den entsprechenden Leistungen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für städtebaulich bedeutsame Einzelvorhaben.
Die Zuwendungen sind dazu bestimmt, gestalterische, soziale, funktionale und städtebauliche Missstände in den Gemeinden zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern und so gleichzeitig die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern.
Diese Zuwendungen können gewährt werden, wenn und soweit die Gemeinde nicht in der Lage ist, die Einzelvorhaben aus eigenen Haushaltsmitteln zu finanzieren und sie auch keine ausreichenden Finanzhilfen von anderer Seite erhält.