Zuschuss für steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkon-PV-Anlagen) beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Für die Anschaffung und Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (sogenannte Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Anlagen) können Sie einen Zuschuss beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Werkstraße 213
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 0385 63630
Fax: 0385 63631212

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • ausgefüllter Antrag und Verwendungsnachweis aus Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
  • Privatpersonen mit einem Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Mietende in Wohngebäuden oder Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Anschaffung und Installation der steckerfertigen Photovoltaikanlage mit einem Kaufdatum ab 08.11.2022
  • keine
  • Schriftliche Anträge sind formgebunden und mit allen erforderlichen Nachweisen in Kopie nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage einzureichen.
  • Die Anträge werden nur bei Vollständigkeit zur Bewilligung vorgesehen.
  • Die Bewilligungen erfolgen in der zeitlichen Reihenfolge des Einganges vollständiger Anträge je Kontingent (Mieter oder Eigentümer), solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung ist die Anschaffung und Installation von steckerfertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Module) mit einem Modulwechselrichter.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sein, die

  • Mietende in Wohngebäuden oder 
  • Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum

sind.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 500 EUR pro Anlage und Wohnungseinheit, jedoch höchstens in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern diese unter 500 EUR liegen.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation.

Nicht zuwendungsfähig sind:

  • Zubehörteile und Umbausätze
  • Eigenleistungen und Hilfeleistungen Dritter
  • Eigenbau.

Vorsorglich gestellte, unvollständige Anträge werden nicht zur Bewilligung vorgesehen.

Laufzeit der Förderung

vom 08.12.2022 bis zum 31.12.2025
Die Bewilligungen erfolgen in der zeitlichen Reihenfolge des Einganges vollständiger Anträge je Kontingent (Mieter oder Eigentümer), solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Bewilligungsbehörde wird unter www.lfi-mv.de einen Hinweis veröffentlichen, wenn die Erschöpfung der Haushaltsmittel abzusehen ist. Für bereits getätigte Anschaffungen, für die keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen, können keine Zuwendungen bewilligt werden.