Fischereifahrzeug im Aal-Register registrieren

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.

Ihre zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Dezernat LALLF 710

Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Mitarbeiter

Dr. Thomas Schaarschmidt
Telefon: +49 385 588-61710
Position: Dezernatsleitung

Öffnungszeiten

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.

Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. 

Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.

Parkplätze

Anzahl: 21
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Platz der Jugend
Bus: 39

Thierfelder Straße
Regionalbahn: RB 11, RB 12
Straßenbahn: 3, 6

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

keine

  • Sie melden vor Aufnahme der Aalfischerei das Fischereifahrzeug bei der zuständigen Behörde an.
  • Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
  • Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann in das Fischereiregister aufgenommen.

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie das Fahrzeug bei der oberen Fischereibehörde registrieren lassen.

Wenn Ihr Fischereifahrzeug im Fischereiflottenregister der europäischen Gemeinschaft registriert ist oder eine amtliche Kennzeichnung besitzt, muss dies bei der Registrierung angegeben werden.

Bei sonstigen Fischereifahrzeugen (nicht registrierte Binnenfischereifahrzeuge) sind bei der Registrierung folgende Angaben erforderlich:

  1. Bauart
  2. Länge nach eigener Messung
  3. Motorisierung hinsichtlich Motortyp und
  4. Nach sonstigen Rechtsvorschriften erteiltes amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, das am Fahrzeug geführt werden muss

Ihre Registriernummer muss am Fischereifahrzeug sichtbar sein.