Zulassung für Brütereien, Zuchtbetriebe und Vermehrungsbetriebe beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Sie müssen eine Registrierung beantragen, wenn Sie eine Brüterei, einen Zuchtbetrieb oder Vermehrungsbetrieb betreiben möchten.

Ihre zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Dezernat LALLF 610

Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Mitarbeiter

Jana Praus
Telefon: +49 385 588-62610
Position: Dezernatsleitung

Öffnungszeiten

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.

Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. 

Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

Parkplätze

Anzahl: 21
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Platz der Jugend
Bus: 39

Thierfelder Straße
Regionalbahn: RB 11, RB 12
Straßenbahn: 3, 6

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

formloser Antrag auf Registrierung

Bruteier werden in vollkommen sauberen Verpackungen befördert, die nur Bruteier einer Geflügelart, einer Geflügelkategorie und eines Geflügelnutzungstyps aus einem Erzeugerbetrieb enthalten.

285,00 EUR

Einen Antrag auf Registrierung als Brüterei, Zuchtbetrieb oder Vermehrungsbetrieb können Sie schriftlich stellen.

Sie stellen den Antrag formlos beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V) in Rostock.

Jede Brüterei und jeder Zucht- oder Vermehrungsbetrieb wird auf Antrag in Mecklenburg-Vorpommern vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern in Rostock registriert und erhält eine Kennnummer.