Gerichtsentscheidungen einsehen
Wenn Sie nach einer in Mecklenburg-Vorpommern ergangenen Gerichtsentscheidung suchen, können Sie diese im Landesrechts-Informationssystem des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LARIS) finden.
Ihre zuständige Stelle
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Puschkinstraße 19-21
19055
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.
Erforderliche Unterlagen
- Keine
Voraussetzungen
- Keine
Kosten
- Die unmittelbare Entscheidungsübersendung durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist kostenpflichtig.
- Versandart E-Mail: 1,50 Euro pro Entscheidung
- Versandart Post:
- Seitenanzahl bis 50: 0,50 Euro pro Seite
- Seitenanzahl ab 51: 0,15 Euro pro Seite
Verfahrensablauf
- Keine
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Sie können Im Landesrechts-Informationssystem (LARIS) Entscheidungen der Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab dem 01.01.2010 einsehen, soweit diese von den Gerichten als veröffentlichungswürdig angesehen werden. Entscheidungen, die Sie dort nicht finden, können Sie bei dem jeweiligen Gericht in anonymisierter Form anfordern.
Anonymisierte Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern werden grundsätzlich nicht mehr in Schriftform übermittelt, sondern im Falle einer Anforderung in das Landesrechts-Informationssystem LARIS eingestellt. Wenn eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern dort noch nicht veröffentlicht worden ist, können Sie kostenfrei die Einstellung in die Datenbank - gern per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens - beantragen. Soweit Sie eine unmittelbare Entscheidungsübersendung wünschen, geben Sie dies bitte ausdrücklich an. Die Übersendung von Entscheidungen ist als Justizverwaltungsangelegenheit kostenpflichtig.