Gerichtsentscheidungen einsehen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie nach einer in Mecklenburg-Vorpommern ergangenen Gerichtsentscheidung suchen, können Sie diese im Landesrechts-Informationssystem des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LARIS) finden.

Ihre zuständige Stelle

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Puschkinstraße 19-21
19055 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 0385 588-0

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.

  • Die unmittelbare Entscheidungsübersendung durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist kostenpflichtig.
  • Versandart E-Mail: 1,50 Euro pro Entscheidung
  • Versandart Post:  
    • Seitenanzahl bis 50: 0,50 Euro pro Seite
    • Seitenanzahl ab 51: 0,15 Euro pro Seite

Sie können Im Landesrechts-Informationssystem (LARIS) Entscheidungen der Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab dem 01.01.2010 einsehen, soweit diese von den Gerichten als veröffentlichungswürdig angesehen werden. Entscheidungen, die Sie dort nicht finden, können Sie bei dem jeweiligen Gericht in anonymisierter Form anfordern.

Anonymisierte Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern werden grundsätzlich nicht mehr in Schriftform übermittelt, sondern im Falle einer Anforderung in das Landesrechts-Informationssystem LARIS  eingestellt. Wenn eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern dort noch nicht veröffentlicht worden ist, können Sie kostenfrei die Einstellung in die Datenbank - gern per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens - beantragen. Soweit Sie eine unmittelbare Entscheidungsübersendung wünschen, geben Sie dies bitte ausdrücklich an. Die Übersendung von Entscheidungen ist als Justizverwaltungsangelegenheit kostenpflichtig.