Studienplatz beantragen
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Ihre zuständigen Stellen
Die hier aufgeführten zuständigen Stellen werden anhand des Kartenausschnitts gefiltert. Ist keine zuständige Stelle im Kartenausschnitt sichtbar werden alle verfügbaren, zuständigen Stellen in der Liste aufgeführt.
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Universität Rostock
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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Hochschule Stralsund
18435 Stralsund, Hansestadt
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Hochschule Wismar
23966 Wismar, Hansestadt
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Universität Greifswald
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
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Hochschule Neubrandenburg
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
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Hochschule für Musik und Theater Rostock
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen werden durch die jeweilige Hochschule benannt, zum Beispiel:
- Antrag der Hochschule (online)
- Antrag über hochschulstart.de (DoSV, ZV-Studiengänge)
- Antrag über uni-assist (bei ausländischen Zeugnissen)
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
- Sonstige Unterlagen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind an der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
Kosten
Für die Bewerbung um einen Studienplatz fallen in der Regel keine Kosten an. Einzelne Hochschulen erheben eine Immatrikulationsgebühr. Informationen zu den Kosten eines Studiums (Semesterbeiträge) sind an der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
Fern- und Onlinestudiengänge sind in der Regel entgeltpflichtig. Nähere Informationen erteilen die Hochschulen, die Fern- und Onlinestudiengänge anbieten.
Verfahrensablauf
Der jeweilige Verfahrensverlauf hängt von der Hochschule, vom Studienplatz und von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur). Ob Ihr Abschluss zum Studium berechtigt, erfahren Sie an Ihrer Wunschhochschule.
Bei einigen Studiengängen müssen weitere Nachweise erbracht werden, zum Beispiel über:
- Studierfähigkeitstests/Eignungstests
- Künstlerische Eignungsprüfungen
- absolvierte Berufsausbildungen,
- Berufstätigkeiten,
- Freiwilligendienste/Praktika.
Für den Zugang zu weiterführenden Studiengängen (zum Beispiel Masterstudium), benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (zum Beispiel Bachelorabschluss).
Sollten Sie ausländische Schulabschlüsse haben, helfen Ihnen verschiedene online-Datenbanken (zum Beispiel DAAD, uni-assist, hochschulstart oder ZAB) Ihre ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.
Ist mit dem ausländischen Zeugnis keine direkte Aufnahme eines Studiums möglich, kann mit erfolgreichen Studienjahren an einer Universität im Heimatland oder dem Ablegen der Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg eine fachgebundene Studienberechtigung nachträglich erworben werden.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz M-V - LHG M-V)
- Verordnung über die Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren und im Örtlichen Vergabeverfahren in Mecklenburg-Vorpommern (Studienplatzvergabeverordnung M-V - StudPlVergVO M-V)
- Staatsvertrag über die Hochschulzulassung Mecklenburg-Vorpommern (HSchulZulStVtr M-V)
- Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen Mecklenburg-Vorpommern (Kapazitätsverordnung - KapVO)
- Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Mecklenburg-Vorpommern (Hochschulzulassungsgesetz M-V - HZG M-V)
- Zulassungszahlenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ZulZVO M-V)
- Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Qualifikationsverordnung M-V - QualVO M-V)