Prostitutionstätigkeit: Verlängerung anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Wird die Tätigkeit in der Prostitution nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, so ist die Anmeldebescheinigung zu verlängern.

Ihre zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Fachbereich LAGuS 4054 - Anmeldung und Beratung für Prostituierte (Pro*SABI)

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 385 588-59355
Mobiltelefon: +49 171 1762120

Öffnungszeiten

Mo. 13:00 – 15:00 Uhr
Di. 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mi. keine Sprechzeit
Do. 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Fr. 10:00 – 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Daniela Jaeschke
Position: Fachperson für Datenschutz
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Lichtbild (45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit)
  • Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • falls keine deutsche Staatsangehörigkeit und keine Freizügigkeitsberechtigung besteht – ein Nachweis über die Erlaubnis in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen
  • aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung in Deutschland, hilfsweise den Nachweis über eine Zustellanschrift in Deutschland
  • sollte die Verlängerung der Anmeldung nicht mit der Wiederholung der gesundheitlichen Beratung zusammen erfolgen - Bescheinigung über eine aktuelle gesundheitliche Beratung (nicht älter als drei Monate)
    • bei unter 21-jährigen: Bescheinigung über die alle 6 Monate erfolgte gesundheitliche Beratung
    • bei über 21-jährigen: Bescheinigung über die einmal jährlich erfolgte gesundheitliche Beratung
  • keine

Die Verlängerung der Anmeldung erfolgt in zwei Schritten.

  • Im ersten Schritt findet eine Wiederholung der gesundheitlichen Beratung in einem vertraulichen Gespräch statt. Sie ist Voraussetzung für die Verlängerung der Anmeldung.
  • Im zweiten Schritt erfolgt in Verbindung mit einem Informations- und Beratungsgespräch die behördliche Verlängerung der Anmeldebescheinigung.
    • Die Anmeldebehörde stellt eine Verlängerung der Anmeldebescheinigung in der Regel direkt im Anschluss an das Informations- und Beratungsgespräch, spätestens aber nach fünf Werktagen aus, sofern alle erforderlichen Angaben und Nachweise erbracht wurden und keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen.

Auf Wunsch kann die gesundheitliche Beratung sowie die Verlängerung der Anmeldung im Rahmen eines einzigen Termins umgesetzt werden. Die Beratung kann auf Deutsch und Englisch erfolgen. Für weitere Sprachen werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzugezogen.

Ist die in der Prostitution tätige Person bei der Erstanmeldung unter 21 Jahre alt, muss die Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängert werden. Ist die in der Prostitution tätige Person bei der Erstanmeldung über 21 Jahre alt, muss die Anmeldebescheinigung nach zwei Jahren verlängert werden. Es gelten für die Verlängerung der Anmeldebescheinigung die Regelungen zur Anmeldung. Die Anmeldung muss in Präsenz erfolgen.