Prostitutionstätigkeit: Zur gesundheitlichen Beratung anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Für die Ausübung der Prostitution ist die Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung erforderlich.

Ihre zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Fachbereich LAGuS 4054 - Anmeldung und Beratung für Prostituierte (Pro*SABI)

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 385 588-59355
Mobiltelefon: +49 171 1762120

Öffnungszeiten

Mo. 13:00 – 15:00 Uhr
Di. 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mi. keine Sprechzeit
Do. 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Fr. 10:00 – 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Daniela Jaeschke
Position: Fachperson für Datenschutz
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • Mindestalter von 18 Jahren
  • keine

Das gesundheitliche Beratungsgespräch ist Voraussetzung, um sich behördlich für die Prostitution anmelden zu können. Die gesundheitliche Bescheinigung wird direkt im Anschluss an das Beratungsgespräch ausgestellt. Anschließend kann in einem weiteren Informations- und Beratungsgespräch die behördliche Anmeldung erfolgen.

Auf Wunsch kann die gesundheitliche Beratung sowie die Anmeldung im Rahmen eines einzigen Termins umgesetzt werden. Die Beratung kann auf Deutsch und Englisch erfolgen. Für weitere Sprachen werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzugezogen.

Seit 2017 gilt für Prostituierte neben einer gesundheitlichen Beratung auch eine persönliche Anmeldepflicht. In einem vertraulichen Beratungs- und Informationsgespräch erhalten Prostituierte wesentliche Informationen zum Gesundheitsschutz. Die Beratung findet vertraulich statt und muss in Präsenz erfolgen. Es werden keine persönlichen Daten gespeichert.
Über die erfolgte gesundheitliche Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die der Anmeldebehörde bei der Anmeldung und bei Verlängerungen als Nachweis vorzulegen ist. Auf Wunsch kann diese zusätzlich als Aliasbescheinigung ausgestellt werden.