Genehmigung zum gewerbsmäßigen Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie Walderzeugnisse wie Pilze, Beeren und Kräuter gewerbsmäßig sammeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der/ des jeweiligen Waldbesitzenden. Unterliegen diese...

Ihre zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

Badenstraße 18
18439 Stralsund, Hansestadt

Weitere Anschriften

Adresse

Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow, Barlachstadt

Adresse

Bleicherufer 13
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:
Mo. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Di. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mi. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Fr. 09:00 - 11:30 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Gebührenrahmen: EUR 15,00 - EUR 1.800

Wenn Sie Walderzeugnisse wie Pilze, Beeren und Kräuter gewerbsmäßig sammeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der/ des jeweiligen Waldbesitzenden. Unterliegen diese Walderzeugnisse einem Schutz durch das Naturschutzrecht, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle. Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.