Genehmigung zum gewerbsmäßigen Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen beantragen
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Badenstraße 18
18439
Stralsund, Hansestadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Adresse
Goldberger Straße 12b
18273
Güstrow, Barlachstadt
Adresse
Bleicherufer 13
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Mo. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Di. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mi. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Fr. 09:00 - 11:30 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Kosten
- Gebührenrahmen: EUR 15,00 - EUR 1.800
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Walderzeugnisse wie Pilze, Beeren und Kräuter gewerbsmäßig sammeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der/ des jeweiligen Waldbesitzenden. Unterliegen diese Walderzeugnisse einem Schutz durch das Naturschutzrecht, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle. Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.