Musik - Urheberrechte bei Abspielen, Herstellen oder Anbieten - GEMA
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von...
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GEMA
Bayreuther Straße 37
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Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Kosten
Für die Verwertung von Musik fallen Lizenzgebühren an. Die unterschiedlichen Tarife finden Sie auf der Seite der GEMA. Im sozialen und karitativen Bereich gibt es Sondertarife.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt.
Für
- die öffentliche Aufführung/das öffentliche Abspielen von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken,
- das Herstellen von urheberrechtlich geschützter Musik auf Tonträgern, Bildtonträgern, Multimedia-Datenträgern oder Handys bei fortlaufender Einzelproduktion,
- das Anbieten von urheberrechtlich geschützter Musik online im Internet bei fortlaufender oder Einzelproduktion,
- das Herstellen oder Vertreiben von urheberrechtlich geschützter Musik auf Leermedien oder Geräten oder
- das Senden von urheberrechtlich geschützter Musik im Radio, TV oder Webradio
müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, soweit der Urheber des Musikstückes Mitglied der GEMA ist.
Abspielen und Aufführen von urheberrechtlich geschützter Musik liegt z. B. vor
- in Diskotheken und Tanzlokalen,
- in Arztpraxen,
- in Fitnessstudios,
- in Hotels und Gaststätten,
- im Einzelhandel,
- bei Auftritten von Chören,
- auf Messen,
- in Theatern und auf Bühnen,
- in Spielhallen.
Leermedien/Geräte sind
- Aufzeichnungsgeräte,
- Brenner,
- USB-Sticks, Speicherkarten,
- Mobiltelefone,
- Leermedien/Rohlinge.
Betroffen sind Hersteller von
- Tonträgern,
- Rundfunk- und Fernsehsender,
- Veranstalteter von Live-Musik.
Rechtsgrundlagen
Folgende Vorschriften: