Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Restaurator“ in Mecklenburg-Vorpommern führen wollen, ist eine Eintragung in die Restauratorenliste erforderlich. Die Eintragung kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.
Ihre zuständige Stelle
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten
Referat VIII 420 - Fachaufsicht LAKD und SSGK, Kulturgutschutz
Schloßstraße 6-8
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Hochschulzeugnis oder Nachweis über die siebenjährige Tätigkeit im Fachgebiet.
- Bei Wohnsitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns ein Nachweis über die schwerpunktmäßige Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern.
- Bei Fachgebieten, für die es in der Bundesrepublik Deutschland keinen Hochschulabschluss gibt, 2 befürwortende Gutachten anerkannter Restauratoren aus dem Fachgebiet oder dem nächst verwandten Fachgebiet.
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Hochschulabschluss als Restaurator haben.
- Wenn es keinen Hochschulabschluss für das betroffene Fachgebiet an einer deutschen Hochschule gibt, müssen Sie seit 7 Jahren in dem einschlägigen Fachgebiet als Restaurator tätig sein. Sie müssen zudem Ihre Fachkenntnis durch zwei befürwortende Gutachten nachweisen, die von zwei anerkannten Restauratoren aus dem Fachgebiet oder dem nächst verwandten Fachgebiet erstellt wurden.
- Sie müssen in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sein, oder Ihren beruflichen Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Kosten
Die Kosten für die Eintragung in die Restauratorenliste betragen 75 EUR.
Die Kosten eines abgelehnten Antrags betragen 56,25 EUR.
Verfahrensablauf
- Beantragung: Sie reichen einen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Begutachtung: Eine Fachkommission beurteilt Ihren Antrag und prüft die Eintragungsfähigkeit.
- Entscheidung: Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
- Veröffentlichung: Die aktuelle Restauratorenliste wird im Amtsblatt veröffentlicht.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern die Berufsbezeichnung Restaurator führen wollen, müssen Sie sich in die Restauratorenliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern eintragen lassen.
Die Restauratorenliste wird im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Dort werden Ihre Kontaktdaten und Ihr Fachgebiet angegeben.
Nicht davon betroffen ist die Bezeichnung des Restaurators im Handwerk.