Altlasten- und Bodenschutzkataster: Auskunft beantragen
Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie online eine Auskunft aus dem digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster beantragen.
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Dezernat LUNG 370 - Bodengeologie und Bodenschutz
Goldberger Str. 12b
18273
Güstrow, Barlachstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Di. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mi. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Fr. 09:00 - 11:30 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.
Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle:
- die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,
- die Datenschutzerklärung sowie
- ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.
Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.
Zur Bearbeitung der Auskunftsanfrage ist es notwendig, personenbezogene Daten für die Kontaktaufnahme im digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster (dBAK) temporär zu speichern (Name, Telefon-Nr., Emailadresse). Diese Daten werden ausschließlich behördenintern für den o.g. Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Bearbeitung ihrer Auskunftsanfrage werden die Daten für die Kontaktaufnahme automatisch gelöscht. Die Vorschriften der EU Datenschutz-Grundverordnung, des Landesdatenschutzgesetzes und von § 8 Landesbodenschutzgesetz bleiben hiervon unberührt.
Für die weitere Bearbeitung der Anfrage werden Daten ggfs. an die zuständige untere Bodenschutzbehörde weitergeleitet.
Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung.
Ihre persönlichen Daten werden im Rahmen der automatisiert beantworteten Anfrage nicht dauerhaft gespeichert.
Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Erteilung einer Altlastenauskunft kann nur online gestellt werden.
Die angefragten Flurstücke müssen zu einer Gemarkung gehören.
Für den Antrag werden nachfolgende Angaben benötigt:
- Grund für das Auskunftsersuchen,
- Name und Anschrift (es werden die Daten aus Ihrem BundID-Konto übernommen),
- die Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks.
- Sind Sie Eigentümer des Grundstücks, fügen Sie einen Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug) bei.
- Sind Sie nicht Eigentümer des Grundstücks, fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei.
Voraussetzungen
Für die Online-Anfrage sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.
Wird bei der Online-Anfrage kein eindeutiges Ergebnis ermittelt, müssen Sie im Anschluss die für die Bearbeitung ihrer Anfrage notwendigen Informationen eingeben. Dabei handelt es sich um den Grund der Anfrage und der Nachweis Ihres berechtigten Interesses (Eigentümer des Grundstücks / Vollmacht des Eigentümers).
Kosten
Eine negative Online-Auskunft ist kostenfrei.
Verfahrensablauf
Als Erstes müssen die Flurstücke angeben werden, für welche eine Auskunft beantragt wird. Die Flurstücke müssen sich innerhalb einer Gemarkung befinden.
Im nächsten Schritt wird automatisch kontrolliert, ob Hinweise zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen für das/die Flurstücke vorliegen. Liegen keine vor, erhalten sie sofort einen Negativbescheid im PDF-Format.
Kann ein Verdacht nicht sicher ausgeschlossen werden, wird der Antrag digital an die zuständige untere Bodenschutzbehörde weitergeleitet.
Zuvor müssen Sie den Grund der Anfrage angeben und den Nachweis Ihres berechtigten Interesses (Eigentümer des Grundstücks / Vollmacht des Eigentümers) belegen.
Für eventuelle Nachfragen erhalten Sie per Mail die Kontaktinformationen der Behörde.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).
Als zuständige obere Bodenschutzbehörde führt das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV das digitale Bodenschutz- und Altlastenkataster (dBAK MV), in dem Informationen zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen geführt werden.
Benötigt ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht, kann er online einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.
Für die Erteilung einer Auskunft muss der Eigentümer einen Eigentumsnachweis oder eine Person, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks ist, eine Vollmacht des Eigentümers digital übermitteln.
Liegen die angefragten Flurstücke in mehr als einer Gemarkung, müssen mehrere Anfragen gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
- § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG)
- § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG)
- § 21 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
- § 3 Landes-Umweltinformationsgesetz M-V (LUIG M-V)
- § 5 Landesbodenschutzgesetz M-V (LBodSchG M-V)
- § 6 Landesbodenschutzgesetz M-V (LBodSchG M-V)
- § 7 Landesbodenschutzgesetz M-V (LBodSchG M-V)
- Bodenschutz-Kostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BodSchKostVO M-V)
- Nummer 1.2 der Umweltinformationskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (UIKostVO M-V)
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Ist eine Online Auskunft möglich, erhalten Sie diese sofort als PDF-Dokument.