Ausländischen Doktortitel oder anderen akademischen Titel, Grad oder Bezeichnung in Mecklenburg-Vorpommern führen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Diese Informationen sind hilfreich für Sie, wenn Sie wissen wollen, wie Sie Ihren ausländischen akademischen Titel oder Grad in Mecklenburg-Vorpommern korrekt führen dürfen. Ein Genehmigungsverfahren findet grundsätzlich nicht statt.

Ihre zuständige Stelle

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten
Referat VIII 300 - Hochschulrecht, Personal- und Gleichstellungsangelegenheiten, Prüfungswesen, Private Hochschulen, Studierendenwerke, Akademische Grade, Unternehmen der Hochschulen

Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • keine
  • Eine Antragstellung ist grundsätzlich nicht notwendig.

Ein ausländischer Hochschulgrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule auf Grund eines durch Prüfung abgeschlossenen Studiums verliehen worden ist, darf grundsätzlich in der landessprachlichen Originalform unter Angabe der verleihenden Hochschule oder in der landesüblichen Abkürzung geführt werden. Eine deutsche Übersetzung kann dem Originalgrad in Klammern hinzugefügt werden. Darüber hinaus existieren begünstigende Regelungen für Abschlüsse bestimmter Länder.

Eine Umwandlung in einen entsprechenden inländischen Grad ist nicht möglich, außer bei Spätaussiedlern: