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Kinderbetreuung

Wir wollen Eltern in Mecklenburg-Vorpommern über das breit gefächerte Angebot an Fördermöglichkeiten für ihre Kinder informieren und ihnen helfen, die richtige Kindertageseinrichtung oder Tagespflegeperson zu finden. Daneben wollen wir aber auch die Träger der Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen ansprechen. Auf den folgenden Seiten finden Sie alles Wissenswerte über die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, differenziert nach Altersgruppen:

  • Förderung von Kindern unter drei Jahren in Krippen
  • Förderung von Kindern von drei Jahren bis zum Schuleintritt in Kindergärten
  • Förderung von Kindern Schulalter bis zum Ende des Besuchs der Grundschule in Horten
  • Förderung von Kindern insbesondere bis zum zweiten Lebensjahr in der Kindertagespflege

Das Angebot der individuellen Förderung richtet sich nach dem Bedarf, der unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Kinder und deren Eltern festgestellt wird. Eltern können zwischen den vorhandenen Angeboten, für die ihr Kind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wählen. Die Ausübung des Wahlrechts ist dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) rechtzeitig, in der Regel drei Monate, vor der beabsichtigten Aufnahme, schriftlich mitzuteilen.

Erkundigen Sie sich daher frühzeitig über die Angebote in Ihrer Nähe, sehen Sie sich die Einrichtungen persönlich an, informieren Sie sich über das pädagogische Konzept und sprechen Sie mit den verantwortlichen Personen über Ihre speziellen Wünsche und Vorstellungen. Fragen Sie ggf. auch andere Eltern nach ihren Erfahrungen mit der ausgewählten Einrichtung.

Die Anmeldung erfolgt direkt in der jeweiligen Kindertageseinrichtung. Erkundigen Sie sich, ob eine Warteliste existiert. Ein einheitliches Anmeldeformular gibt es nicht. Vielmehr hat jede Einrichtung ihre eigenen Unterlagen und Formulare.

Denken Sie daran, dass Ihr Kind vor der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege ärztlich untersucht werden sollte. Als ärztliche Untersuchung gelten auch die kostenlosen ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U 7 und U 8) entsprechend dem Untersuchungsheft für Kinder. Mit der ärztlichen Bescheinigung über die Untersuchung wird bestätigt, dass gegen den Besuch der Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege keine Bedenken bestehen.

Ergänzend dazu erhalten Sie wichtige Informationen zu folgenden Themen:

  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Individuelle Förderung und Integration von Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Kinder
  • Individuelle Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund

Darüber hinaus finden Sie weiterführende Informationen und Links, sortiert nach Themenkreisen.


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